Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Inanspruchnahme von Serviceleistungen von Funky Frame Films.
1 Allgemeines
1.1 Nutzung als Unternehmer
Der Auftraggeber, im folgenden Nutzer genannt, erklärt hiermit, dass er sich in seiner Eigenschaft als Unternehmer für das Angebot von Funky Frame Films anmeldet.
1.2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen, unter denen die unter www.funkyframe.de angebotenen Dienstleistungen in Anspruch genommen werden können. Mit der Registrierung unter www.funkyframe.de erkennt der Nutzer diese Bedingungen als verbindliche Bestimmungen für diesen und alle zukünftigen Verträge zwischen den Parteien an. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden in keinem Fall Bestandteil des Vertrages.
1.3 Konzept
Funky Frame Films ist in 2 Segmenten tätig. Das Segment „Illustratoren Agentur“ ermöglicht dem Nutzer die Arbeitsleistung von Illustratoren zu erwerben. Das Segment „Animatics“ produziert auf Basis der so entstandenen Illustrationen animierte Filme.
1.4 Definition
Arbeitstagstunden bestehen von montags bis freitags zwischen 10:00 und 19:00 Uhr mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage.
2 Registrierung
2.1 Registrierung
Um die Leistungen der Repräsentanz in Anspruch nehmen zu können, muss sich der Nutzer auf www.funkyframe.de registrieren. Er verpflichtet sich, hierbei wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Hierzu stellt er ein Registrierungsgesuch über die Website. Wenn Funky Frame Films das Registrierungsgesuch annimmt, wird der Nutzer per E-Mail benachrichtigt.
2.2 Unternehmereigenschaft
Unser Dienst richtet sich nur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, nicht an Verbraucher.
2.3. Nur Anmelder aus der Werbebranche
Es werden grundsätzlich nur Registrierungsgesuche von Unternehmern aus der Werbebranche berücksichtigt.
3 Leistungsbeschreibung
3.1 Erstellung und Überlassung allgemein
Ziel der Vereinbarung zwischen dem Nutzer und Funky Frame Films ist die Erstellung und Überlassung von Illustrationen und/oder die Erstellung und Überlassung einer Animation oder animierten Films (nachfolgend Werk). Funky Frame Films vermittelt zu diesem Zweck einen Illustrator oder auch ein Team von Illustratoren. Die Vermittlung schließt die finanzielle Abwicklung eines vereinbarten Auftrags in Vertretung des Illustrators ein. Somit erfolgt die Rechnungsstellung durch Funky Frame Films. Mit der erstmaligen Beauftragung eines vermittelten Illustrators erkennt der Nutzer die dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Bedingungen für diesen und für alle zukünftigen Aufträge des Nutzers an den Illustrator an, solange Funky Frame Films offiziell als Repräsentant für den Illustrator tätig ist.
3.2 Option, Buchungsanfrage und Buchung eines Illustrators
3.2.1 Option
Mit einer Option erwirbt der Nutzer das Vorrecht auf die Arbeitsleistung eines Illustrators im festgelegten Zeitraum. Sie stellt keine Garantie dar und kann von Funky Frame Films unter den Bedingungen gem. 4.1 wieder gelöst werden.
Eine Option muss schriftlich per Email angefragt werden.
3.2.2 Buchungsanfrage
Mit einer Buchungsanfrage erfragt der Nutzer per Email die Arbeitsleistung eines Illustrators in einem festgelegten Zeitraum. Die abschließende Information erfolgt einen Arbeitstag ab der in der Email vermerkten Uhrzeit. Bei einer Anfrage auf den aktuellen Tag kontaktiert Funky Frame Films den Illustrator. Ist der Illustrator innerhalb einer Frist von 2 Stunden nicht erreichbar, wird die Anfrage automatisch abgelehnt. Bei einer Anfrage auf einen Illustrator, dessen Leistung für mindestens einen Tag bereits mit der Option eines anderen Kunden vorgemerkt wurde, muss letzterer kontaktiert werden. Buchungsanfragen für solche von Dritten optierte Tage sind nur montags bis freitags (mit Ausnahme der Feiertage) in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr möglich.
3.2.3 Buchung
Mit einer erfolgreichen Buchung erwirbt der Nutzer die Arbeitsleistung des Illustrators im festgelegten Zeitraum unter den Voraussetzungen des Vertragsschlusses nach 4.
3.3 Produktion
Mit der Produktion wird eine Illustration durch Funky Frame Films in einen animierten Film umgesetzt.
3.4. Liefertermine
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, sind Liefertermine grundsätzlich unverbindlich.
4 Vertragsschluss
4.1 Option
Die Option stellt keine verbindliche Buchung des Illustrators für den angegebenen Zeitraum dar. Der Nutzer erwirbt lediglich das Vorrecht, den Illustrator in dem festgelegten Zeitraum zu buchen. Die Option kann von Funky Frame Films wieder gelöst werden, wenn sie bei Anfrage eines Dritten nicht innerhalb einer Frist von vier Arbeitstagstunden durch den Nutzer in eine Buchung umgewandelt wird. Der Nutzer erhält in diesem Fall eine Benachrichtigungs-Email. Die Frist beginnt ab der in der Benachrichtigungs-Email enthaltenen Uhrzeit. Eine Option verfällt auch dann, wenn sie nicht bis spätestens 19:00 Uhr am Vorabend des ersten optierten Tages in eine Buchung umgewandelt worden ist. Im übrigen erfolgt der Vertragsschluss, wenn die Option vom Nutzer in eine Buchung umgewandelt wird.
4.2 Buchungsanfrage
Die Buchungsanfrage stellt eine elektronische Anfrage des Nutzers an Funky Frame Films dar (Angebot). Nach deren Prüfung wird die Buchungsanfrage von Funky Frame Films angenommen oder abgelehnt. Der Nutzer erhält hierüber eine Benachrichtigung per Email.
4.3 Buchung
Die Buchung eines Illustrators erfolgt durch die Bestätigung des Nutzers nach Auswahl des Leistungszeitraumes, der Angabe der Vertragsdaten und Zustimmung zu den AGB durch den Nutzer.
4.4 Vertragsbeziehung
Mit der Buchung kommt ein Vertragsverhältnis bezüglich der Hauptpflichten zwischen dem Nutzer und dem Illustrator zustande. Funky Frame Films tritt in diesem Verhältnis lediglich als Vermittler auf. Auf Verlangen von Funky Frame Films ist der Nutzer dazu verpflichtet, den Abschluss des Vertrages nochmals schriftlich zu bestätigen.
4.5 Produktion
Der Nutzer kann eine Anfrage auf Erstellung einer Produktion an Funky Frames Films stellen. Diese unterbreitet dem Nutzer dann ein Angebot auf Basis eines Kostenvoranschlages. Ein Vertrag über die Produktion kommt zustande, wenn der Nutzer dieses Angebot der Funky Frame Films annimmt.
5 Mitwirkungspflicht des Nutzers
5.1 Allgemeines
Der Nutzer ist verpflichtet, erforderliches Material zur Erstellung des Werks rechtzeitig vor der Leistung in der vom Illustrator angeforderten Form zur Verfügung zu stellen.
5.2 pauschaler Schadensersatz
Funky Frame Films bzw. der Illustrator ist im Falle der nicht rechtzeitigen Mitwirkung bzw. einer vom Nutzer zu vertretenden Verzögerung berechtigt, Schadensersatz geltend zu machen. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, beträgt der Schadensersatz 25 % der vereinbarten Auftragssumme, unbeschadet des Rechts des Nutzers nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerem Umfang entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens durch Funky Frame Films bleibt vorbehalten.
6 Rechtevereinbarung
6.1 Werkversion
Der Nutzer erwirbt mit dem vereinbarten Honorar abhängig von den im Kostenvoranschlag vereinbarten Bedingungen eine digitale Version vom Werk des Illustrators. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen besteht kein Anspruch des Nutzers auf Herausgabe eventuell vorhandenen analogen Originalmaterials oder der Quelldateien des Werks, insbesondere an After-Effects, Cinema 4D und Photoshop Projektdateien.
6.2 Nutzungsrechte
Der Illustrator bzw. Funky Frame Films bleiben auch nach Lieferung des Werks alleiniger Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Der Nutzer erwirbt ausdrücklich nur das einfache, nicht übertragbare Recht, das Werk für Präsentations- und/oder für Marktforschungszwecke zu nutzen. Ausnahmen oder weitergehende Nutzungs- und Verwertungsrechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
6.3 Rechteverletzung
Funky Frame Films behält sich vor, im Falle eines überschreitens des vereinbarten Nutzungsumfanges Schadensersatzansprüche gegen den Nutzer geltend zu machen, unbeschadet der Ansprüche der jeweiligen Illustratoren.
6.4 Rechte Dritter
Der Nutzer stellt sicher, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Material frei von Rechten Dritter oder er berechtigt ist, dieses Material zur Auftragserfüllung zu verwenden. Wird Funky Frame Films oder ein Illustrator wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen, stellt der Nutzer diese bereits jetzt von allen Ansprüchen frei, die Dritte erfolgreich gegen diese geltend machen.
7 Vergütung
7.1 Gegenleistung
Die Vergütung für das Werk erfolgt gemäß eines Kostenvoranschlags, den Funky Frame Films basierend auf Angaben des Nutzers erstellt.
7.2 Reisekosten
Fahrtkosten für den Pkw werden mit 0,5 EUR/km in Rechnung gestellt. Ggf. anfallende Kosten für Bahn, Taxi, Mietwagen und Flugzeug (Economy-Klasse) werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. übernachtungskosten werden ebenfalls nach Aufwand in Rechnung gestellt.
7.3 Umsatzsteuer
Den vorgenannten Kosten ist die Umsatzsteuer nach den jeweils geltenden gesetzlichen Steuersätzen hinzuzurechnen.
7.4 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich nach geleistetem Aufwand. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen ist die Zahlung in 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Der Nutzer gerät spätestens mit Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung in Verzug. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Nutzer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist.
8 Gewährleistung
8.1 Allgemeines
Die Mängelansprüche zwischen dem Nutzer und einem von Funky Frames Films vermittelten Illustrator richten sich ausschließlich nach deren vertraglichen Beziehungen. Für Leistungen der Illustratoren übernimmt Funky Frame Films keinerlei Gewähr. Im Zweifel gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung auch für das Verhältnis von Nutzer und dem vermittelten Illustrator. Für eigene Leistungen von Funky Frame Films gelten folgende Maßgaben.
8.2 Mängelrüge
Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln ist die Rüge unverzüglich nach der Feststellung zu erheben.
8.3 Verjährung
Alle Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren soweit nichts anderes vereinbart ist zwölf Monate nach Gefahrübergang. Soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht, gelten diese.
8.4 Nacherfüllung
Bei begründeter Mängelrüge ist Funky Frame Films nach seiner Wahl berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder ein mangelfreies Werk zu liefern. Kommt Funky Frame Films dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholter Fristsetzung fehl, ist der Nutzer berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und die erforderlichen Aufwendungen ersetzt zu verlangen, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insb. Schadensersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden bestehen nur im Rahmen der nachfolgenden Regelung.
9 Schadensersatz
9.1 Haftung
Funky Frame Films haftet für einen Schaden nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Funky Frame Films haftet darüber hinaus, wenn eine wenigstens leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt.
9.2 Haftungsbeschränkung
Funky Frame Films haftet bei Vorsatz oder beim Fehlen einer Beschaffenheit, für die es eine Garantie übernommen hat, in voller Höhe. Im Falle grober Fahrlässigkeit haftet Funky Frame Films nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte. Gleiches gilt für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.3 Haftungshöchstsumme
Die Haftung von Funky Frame Films ist im übrigen beschränkt auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist auf den Betrag der Auftragssumme begrenzt.
9.4 Ausnahme
Die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorherigen Bestimmungen unberührt.
10 Höhere Gewalt
10.1 Haftung
Funky Frame Films haftet mangels eigener Verantwortlichkeit nicht für Leistungseinschränkungen und Leistungsausfälle, die auf höherer Gewalt oder auf nicht beeinflussbaren Handlungen dritter Personen beruhen. Hierzu zählen insbesondere der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Störungen im Risikobereich der Netzbetreiber.
10.2 Verzögerung
Funky Frame Films ist in einem solchen Fall berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
11 Beendigung der Mitgliedschaft
11.1 Beendigung der Mitgliedschaft durch den Nutzer
Der Nutzer kann seine durch eine erfolgreiche Registrierung erworbene Mitgliedschaft jederzeit durch Abmeldung beenden.
11.2 Beendigung der Mitgliedschaft durch Funky Frame Films
Funky Frame Films ist berechtigt, die Mitgliedschaft eines Nutzers zu beenden, wenn dieser gegen die Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Die Möglichkeit der Beendigung aus einem sonstigen wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
11.3 Löschung
Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist Funky Frame Films berechtigt und auf Verlangen des Nutzers verpflichtet, sämtliche vorgehaltenen Daten des Nutzers zu löschen.
12 Schlussbestimmungen
12.1 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Es findet insbesondere auch Anwendung bei einem Vertragsschluss mit Auslandsbezug.
12.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist für beide Teile der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
12.3 Schriftform
Nebenabreden oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Parteien vereinbaren, dass die Erklärung per Fax und email dieser Form genügt.
